Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Bedingungen gelten für alle von Right Choice Home & Away vermittelten Leistungen und Eingriffe. Sie haben Vorrang vor allen widersprüchlichen Unterlagen, die wir bereitstellen.

Version: 2026 update. Die wesentlichsten Ergänzungen betreffen nicht erstattungsfähige Anzahlungen (Klauseln 5 und 9).

Eine unterzeichnete PDF-Kopie steht zum Download bereit: Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF).

1. Begriffsbestimmungen

  • RCUK oder das Unternehmen bezeichnet Global Health Manager Limited, handelnd unter dem Namen Right Choice Home & Away.
  • Patienteninformationen bezeichnen Informationen, die RCUK den Patienten in Form von Broschüren, Schreiben oder elektronischen Dokumenten zur Verfügung stellt.
  • Verfahren bezeichnet den Eingriff, der von einem Chirurgen durchgeführt wird, der von RCUK im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags beauftragt wurde.
  • Chirurg bezeichnet einen entsprechend qualifizierten Facharzt, der bei einer geeigneten Aufsichtsbehörde für das jeweilige Verfahren registriert ist (zum Beispiel GMC, Royal College of Surgeons, BDA oder die entsprechende Aufsichtsbehörde im Behandlungsland).
  • Patient bezeichnet jede Person, die einen Vertrag über ein Verfahren abgeschlossen hat.
  • Vorbuchung bezeichnet eine Buchung und Zahlung, die vor der Beratung mit dem Chirurgen - persönlich oder virtuell - erfolgt.
  • Erste Nachsorgephase bezeichnet die Nachsorge, die im Preis des Verfahrens enthalten ist, wie im persönlichen Kostenvoranschlag festgelegt.
  • Kosten bezeichnet den im bereitgestellten Kostenvoranschlag angegebenen Gesamtpreis der Operation.
  • Beratung ist ein präoperatives Treffen zwischen Patient und Chirurg, bei dem die Eignung für das Verfahren geprüft wird.
  • Anzahlung bezeichnet jede Vorbuchungs-, Bearbeitungsgebühr, Reiseplan-Bestätigungsanzahlung oder sonstige an RCUK gezahlte Summe zur Sicherung einer Buchung, eines Beratungstermins, eines Operationstermins oder eines OP-Saal-Slots. Alle Anzahlungen sind nicht erstattungsfähig, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.
  • Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales.

2. Pflichten und Gewährleistungen

Die Behandlung ist ein Vertrag zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus und/oder dem Chirurgen. RCUK verfügt über keine medizinische Qualifikation und ist nicht verantwortlich für die klinischen Aspekte medizinischer Verfahren.

Der Vertrag des Patienten über Vermittlungsleistungen besteht mit RCUK. RCUK stellt sicher, dass die vertraglich vereinbarten Vermittlungsleistungen entsprechend dem Behandlungspaket erbracht werden. Der Vertrag kommt mit Annahme des Behandlungspakets und Zahlung der Vorbuchungsanzahlung zustande.

RCUK und seine Patientenkoordinatoren sind keine medizinischen Fachkräfte und beschäftigen keine medizinischen Fachkräfte zur Erteilung medizinischer Ratschläge oder Empfehlungen.

Alle von RCUK bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der Information und Aufklärung und stellen keine medizinische Beratung dar. Der Patient muss für jede medizinische Beurteilung einen Gesundheitsdienstleister konsultieren.

RCUK koordiniert medizinische Reisen international und muss hierfür gegebenenfalls sensible Informationen und wichtige Dokumente erheben.

Alle Chirurgen sind unabhängige Fachkräfte und treffen ihre eigenen klinischen Entscheidungen. Der Patient erkennt an, dass der klinische Vertrag mit dem Chirurgen und/oder dem Krankenhaus besteht. Nichts in diesen Bedingungen schließt eine Haftung aus, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden darf, einschließlich der Haftung für Tod oder Personenschäden infolge von Fahrlässigkeit, Betrug oder gemäß dem Consumer Rights Act 2015.

Alle erforderlichen postoperativen Medikamente (zum Beispiel Antibiotika oder Schmerzmittel) werden vom zuständigen Chirurgen oder Arzt verordnet.

3. Pflichten des Patienten

  • Dieser Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass der Chirurg den Patienten auf Grundlage der vom Patienten gemachten Angaben annimmt. Die Entscheidung, die Operation durchzuführen, liegt im Ermessen des Chirurgen, des Anästhesisten und von RCUK.
  • Die Behandlung erfolgt nur, wenn eine ausreichende Zahlung mindestens 14 Tage vor der Operation eingegangen ist.
  • RCUK behält sich das Recht vor, die Behandlung zu verweigern, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht.
  • Der Patient erkennt an, dass der Patientenkoordinator kein Arzt oder Chirurg ist. Klinische Fragen müssen bei der Beratung mit dem Chirurgen oder anderem entsprechend qualifiziertem klinischem Personal gestellt werden.
  • Der Patient verpflichtet sich, eine ehrliche, genaue und vollständige Krankengeschichte anzugeben. Das Zurückhalten medizinischer Informationen kann der Gesundheit und Sicherheit schaden und zur Absage führen. Erfolgt die Absage aufgrund unterlassener Angaben, werden die Anzahlung sowie nicht erstattungsfähige Kosten Dritter nicht zurückerstattet.
  • Das Mindestalter für jede Beratung oder jeden chirurgischen Eingriff beträgt 18 Jahre, sofern keine Begleitung durch einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten erfolgt.

4. Allgemeine Pflichten

RCUK behält sich das Recht vor, Aufnahmetermine und/oder ambulante Termine zu ändern, wobei solche Änderungen nach Möglichkeit vermieden werden. Ändert RCUK einen Termin aus betrieblichen Gründen, kann der Patient ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühr umbuchen oder stornieren und erhält eine Rückerstattung der gezahlten Beträge abzüglich der nicht erstattungsfähigen Anzahlung und bereits entstandener, nicht erstattungsfähiger Kosten Dritter.

Mit der Unterzeichnung dieser Bedingungen und der präoperativen medizinischen Unterlagen bestätigt der Patient, die Bedingungen verstanden und Gelegenheit gehabt zu haben, um Erläuterung zu bitten. Der Patient muss präoperative Einwilligungsformulare unterzeichnen, bevor die Operation beginnt. Die Haftung von RCUK für eine Vertragsverletzung im Zusammenhang mit Vermittlungsleistungen ist auf die an RCUK gezahlten Vermittlungsgebühren begrenzt, außer in Fällen, in denen eine Haftungsbegrenzung gesetzlich nicht zulässig ist.

Der Patient muss vor der Operation im Krankenhaus medizinische Einwilligungsformulare unterzeichnen.

Im Interesse der Sicherheit und des Wohlergehens des Patienten behält sich RCUK das Recht vor, das Verfahren abzusagen oder zu verschieben.

5. Umbuchung und Stornierung

Alle an RCUK gezahlten Anzahlungen (einschließlich Vorbuchungs-, Bearbeitungsgebühren- und Reiseplan-Bestätigungsanzahlungen) sind nicht erstattungsfähig. Die Anzahlung spiegelt den Verwaltungs- und Koordinationsaufwand, die Reservierung von Chirurg und Krankenhaus sowie die ab dem Zeitpunkt der Buchung geleistete Reiseplanarbeit wider.

Entscheidet sich der Patient zur Stornierung, muss RCUK schriftlich benachrichtigt werden. Die Stornierung wird ab dem Tag wirksam, an dem die schriftliche Bestätigung eingeht.

Bei Stornierung ist die Anzahlung unter allen Umständen nicht erstattungsfähig, außer wenn RCUK die Buchung storniert und keinen angemessenen Alternativtermin anbieten kann. Über die Anzahlung hinaus erstattet RCUK alle gezahlten Beträge abzüglich bereits entstandener, nicht erstattungsfähiger Kosten Dritter und etwaiger Umbuchungsgebühren.

Umbuchungsgebühren: bei Ankündigung 14 Tage oder mehr im Voraus - £750; bei Ankündigung 13 Tage oder weniger im Voraus - £1,250. Die Anzahlung wird auf den neuen Termin übertragen, bleibt jedoch nicht erstattungsfähig.

Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, steht dem Patienten gemäß den Consumer Contracts Regulations 2013 ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bittet der Patient RCUK, die Leistungen bereits innerhalb dieser Frist zu beginnen, kann RCUK die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

Wird das Verfahren während der Operation aufgrund unvorhergesehener medizinischer Umstände abgebrochen, behält RCUK ausreichende Mittel zur Deckung angemessen entstandener Kosten ein, einschließlich der nicht erstattungsfähigen Anzahlung. Ein etwaiges verbleibendes Guthaben wird erstattet.

Vorgebuchte Termine für kosmetische oder bariatrische Chirurgie können vor der Beratung storniert werden; die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig, wird jedoch auf ein innerhalb von 12 Monaten gebuchtes alternatives Verfahren angerechnet. Diese Klausel gilt nicht für Zahnbehandlungen, kleinere chirurgische Eingriffe oder „See-and-Treat“-Verfahren, bei denen die Anzahlung die Buchung des Operationssaals sichert und ab dem Zeitpunkt der Buchung nicht erstattungsfähig ist.

6. Beschwerden und Wiederaufnahme

Das Beschwerdeverfahren von RCUK ist auf Anfrage bei den Patientenkoordinatoren erhältlich. Der Patient sollte Bedenken zunächst gegenüber seinem Patientenkoordinator äußern.

Die erste Nachsorgephase umfasst die üblichen postoperativen Kontrolltermine innerhalb des im persönlichen Kostenvoranschlag angegebenen Zeitraums. Termine außerhalb des Nachsorgepakets sowie etwaige weitere Untersuchungen oder Behandlungen werden gesondert angeboten und berechnet.

Sofern Patient und Chirurg innerhalb von bis zu 3 Jahren nach der Operation übereinstimmend feststellen, dass eine weitere Operation (als Teil des ursprünglichen Verfahrens) erforderlich ist, prüft RCUK einen Kostenbeitrag zu den Chirurgen- und Krankenhauskosten. Stellt der Chirurg fest, dass die Ergebnisse im normalen Rahmen liegen, wird eine weitere Operation zum vollen Preis berechnet.

Erscheint der Patient nicht zu Kontrollterminen, befolgt er ärztliche Ratschläge nicht, oder werden die Ergebnisse durch Änderungen des Lebensstils, Krankheit oder natürliche Alterung beeinträchtigt, verpflichtet sich RCUK nicht zu einer bezuschussten Folgeoperation.

7. Vertraulichkeit

Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Behandlung des Patienten werden vertraulich behandelt, außer wenn RCUK verpflichtet ist, Informationen an zuständiges medizinisches Personal oder befugte Behörden weiterzugeben.

Der Patient willigt ein, dass RCUK personenbezogene Daten zum Zweck seiner Behandlung an Chirurgen, Ärzte, Pflegepersonal und anderes medizinisches Personal weitergibt.

Die Richtlinie zum Zugang zu medizinischen Unterlagen ist beim Patientenkoordinator erhältlich.

Klinische Fotografien können als Teil der Krankenakte des Patienten angefertigt werden. RCUK stellt dem Patienten auf schriftlichen Antrag Kopien seiner eigenen klinischen Fotografien gemäß UK GDPR zur Verfügung.

8. Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht von England und Wales. Die Gerichte von England und Wales haben die ausschließliche Zuständigkeit.

RCUK kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits bestätigte Buchungen; für eine Buchung gelten die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Bedingungen.

9. Zahlungsbedingungen

Bei Zustandekommen einer Buchung ist eine Anzahlung fällig, die die Bearbeitungsgebühr und die Reiseplan-Bestätigung abdeckt. Diese Anzahlung ist unter allen Umständen nicht erstattungsfähig, außer wenn gesetzlich vorgeschrieben oder in Klausel 5 ausdrücklich anders bestimmt.

Der restliche Behandlungspreis muss spätestens 14 Tage vor der Abreise (oder gemäß anderslautender Angabe im persönlichen Kostenvoranschlag) als verfügbares Guthaben bezahlt werden. Geht die vollständige Zahlung nicht rechtzeitig ein, kann RCUK die Buchung stornieren; die Anzahlung verfällt, und nicht erstattungsfähige Kosten Dritter werden vor einer etwaigen Rückerstattung des Restbetrags abgezogen.

Werden Behandlungskosten direkt an die Klinik oder das Krankenhaus gezahlt, gelten für diese Zahlungen die eigenen Bedingungen der Klinik oder des Krankenhauses.

Alle Zahlungen erfolgen in britischen Pfund, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Der Patient trägt bei Rückerstattungen etwaige Bank-, Kartenverarbeitungs- oder Währungsumrechnungsgebühren.

10. Behandlung und Nachsorge

RCUK haftet nicht für die klinische Arbeit des Chirurgen oder des Personals der Klinik oder des Krankenhauses. Der klinische Vertrag des Patienten besteht mit dem Krankenhaus bzw. der Klinik und dem Chirurgen.

RCUK übernimmt keine Verantwortung, wenn der Chirurg feststellt, dass der Patient nicht operationsfähig ist und ohne Operation zurückreisen muss; die Anzahlung bleibt nicht erstattungsfähig, aber RCUK erstattet ein etwaiges verbleibendes Guthaben nach Abzug von Untersuchungen, Beratungen und nicht erstattungsfähigen Kosten Dritter.

Die Klinik oder das Krankenhaus stellt Anweisungen zur Nachsorge bereit. Befolgt der Patient diese nicht, sind das Krankenhaus und der Chirurg nicht für die daraus resultierenden Folgen verantwortlich.

Die Haftung von RCUK beschränkt sich auf den unmittelbaren Schaden, der durch eine fahrlässige Verletzung der Vermittlungspflichten von RCUK verursacht wird, und ist auf die an RCUK gezahlten Vermittlungsgebühren begrenzt.

RCUK sowie der behandelnde Chirurg und das Krankenhaus geben keine Garantien hinsichtlich des Ergebnisses eines Verfahrens.

RCUK bittet den Patienten, bis mindestens zur Entfernung etwaiger Nähte am Zielort zu bleiben, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Wird eine Revision oder Korrektur gemäß Klausel 6 vereinbart, wird das Chirurgenhonorar nicht berechnet; es sind lediglich die Krankenhauskosten zu zahlen. Reise-, Hotel- und Verpflegungskosten trägt der Patient.

11. Medizinische Informationen und Fragebogen

Der Patient stimmt zu, dass der medizinische Fragebogen auf sicherem Weg an die Klinik oder das Krankenhaus weitergeleitet wird.

RCUK haftet nicht, wenn der Patient den Fragebogen nicht gründlich und wahrheitsgemäß ausgefüllt oder seine vollständige Krankengeschichte nicht offengelegt hat.

An RCUK übermittelte Informationen werden vertraulich behandelt und nur mit der Klinik oder dem Krankenhaus sowie anderen Parteien geteilt, deren Kenntnis für die Behandlung zwingend erforderlich ist, gemäß UK GDPR.

RCUK gibt Patienteninformationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung weiter, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

12. Reiseinformationen, Dokumente und Reisepässe

RCUK kann keine Verantwortung für verpasste Flüge übernehmen, die durch verspätete Ankunft von Anschlussflügen oder verspätetes Einchecken am Flughafen verursacht werden.

Die Patienten sind selbst für alle erforderlichen gültigen Dokumente verantwortlich, einschließlich Pässen und Visa.

RCUK übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen von Fluggesellschaften. Fluggesellschaften können Flugzeugtyp, Flugzeiten oder Betriebstage ohne vorherige Ankündigung ändern.

Es liegt in der Verantwortung des Patienten, eine umfassende Reise- und Krankenversicherung abzuschließen, die Verspätungen, Gepäck, persönliche Gegenstände, Krankheit, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Komplikationen im Zusammenhang mit elektiven Operationen im Ausland abdeckt. RCUK empfiehlt dringend eine spezialisierte medizinische Reiseversicherung.

13. Höhere Gewalt

Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders bestimmt, ist RCUK nicht verpflichtet, Entschädigung, Kosten oder Verluste zu zahlen, wenn die Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle von RCUK liegen.

Höhere Gewalt umfasst Naturereignisse, Krieg, zivile Unruhen, Streiks, Terrorismus, Epidemien, Pandemien, gesundheitliche Notlagen von öffentlichem Interesse sowie behördliche Reisebeschränkungen oder Grenzschließungen.

Verhindert ein Ereignis höherer Gewalt die Leistungserbringung, wird sich RCUK nach besten Kräften bemühen, das Verfahren umzuplanen. Die Anzahlung wird auf die umgeplante Buchung angerechnet. Ist eine Umbuchung innerhalb von 12 Monaten nicht angemessen möglich, erstattet RCUK die gezahlten Beträge abzüglich nicht erstattungsfähiger Kosten Dritter.

14. Vertragsänderungen

Muss RCUK die Buchung stornieren oder wesentlich ändern, wird RCUK den Patienten kontaktieren. Der Patient kann entweder umbuchen (wobei die Differenz gezahlt oder erstattet wird) oder stornieren und eine Rückerstattung der gezahlten Beträge erhalten, einschließlich der Anzahlung, wenn die Änderung von RCUK vorgenommen wird und keine angemessene Alternative verfügbar ist.

RCUK zahlt keine Entschädigung für Verluste oder Kosten, die aus Umständen entstehen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von RCUK liegen.

15. Datenschutz

RCUK verarbeitet personenbezogene Daten (einschließlich besonderer Kategorien von Gesundheitsdaten) gemäß UK GDPR und dem Data Protection Act 2018. Zu den Rechtsgrundlagen zählen die Erfüllung dieses Vertrags sowie die ausdrückliche Einwilligung des Patienten zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten.

Der Datenschutzhinweis von RCUK (verfügbar unter www.rightchoiceuk.com/privacy-policy) erläutert die Rechte der betroffenen Person, Aufbewahrungsfristen und internationale Datenübermittlungen, einschließlich an Kliniken und Krankenhäuser außerhalb des Vereinigten Königreichs.

16. Bestätigung

Durch die Unterzeichnung oder durch Zahlung der Anzahlung bestätigt der Patient, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat, und erkennt insbesondere an, dass die Anzahlung gemäß den Klauseln 1, 5 und 9 nicht erstattungsfähig ist.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben, kontaktieren Sie uns unter

hello@rightchoiceuk.com oder rufen Sie uns an unter +44 (0)20 7183 4310.

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